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Zusammenschluss der Kirchengemeinden

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Datum:
7. Feb. 2024
Von:
Pfr. Augustinus Jünemann

Liebe Gemeindemitglieder!

Bischof Stephan Ackermann hatte uns im Zusammenhang mit der Errichtung der Pastoralen Räume in seinem Schreiben vom 24.2.2021 aufgefordert, die bestehenden Pfarreiengemeinschaften zu Pfarreien zusammenzuschließen (Fusion).

In den verschiedenen Gremien unserer Pfarreiengemeinschaften haben wir darüber gesprochen und nun den Bischof gebeten, das Anhörungsverfahren für die Zusammenlegung der Kirchengemeinden in den drei Pfarreiengemeinschaften Heller- und Daadetal, Kirchen-Betzdorf und Niederfischbach-Mudersbach zu einer Pfarrei zu eröffnen.

Der Bischof hat mit Schreiben vom 23. November 2023 das sogenannte Anhörungsverfahren eröffnet und hat in einem Schreiben an das Leitungsteam ausdrücklich begrüßt, dass die Pfarreien der drei Pfarreiengemeinschaften zu einer Pfarrei fusionieren werden sollen.

In den nächsten Wochen werden die verschiedenen Gremien (Verwaltungsräte, Kirchengemeinderäte, Pfarreienräte, Verbandsvertretungen und Pfarrgemeinderäte) die offizielle Rückmeldung an den Bischof geben und er wird dann voraussichtlich zum 1.1.2025 die Pfarreien fusionieren. Die Gremien sind in diesem Zusammenhang auch gebeten, über einen Namen der dann neu entstehenden Pfarrei zu beraten und eine entsprechende Empfehlung abzugeben.

Wichtig: Selbstverständlich „soll die Kirche im Dorf bleiben“ – wie man so sagt. Wir müssen uns die neue Pfarrei nicht als ein zentralistisches Gebilde vorstellen. Natürlich wird die Organisation und die Verwaltung zentralisiert, aber das lokale Leben soll gestärkt werden „und im Dorf bleiben“. Eine wichtige Funktion werden zukünftig „Lokale Teams“ haben, die an die Stelle der Pfarrgemeinderäte treten. Auch im Bereich der Verwaltung wird es sogenannte „Verwaltungsteams“ geben, die vor Ort an die Stelle der bisherigen Verwaltungsräte treten. Wichtig ist, dass bei einer Fusion der Kirchengemeinden auch das Vermögen der einzelnen Kirchengemeinden einen neuen Rechtsträger bekommt. Gleichzeitig wird aber die Vermögensherkunft und die Zweckbindung der Vermögen gewahrt. D. h.: Die zweckgebundene Spende oder Erbschaft (z.B.: für Renovierung einer Orgel oder für Unterhaltung der Kirche XY) wird nur für diesen Zweck ausgegeben. Ebenso bleibt das Geld der Messdiener*innen in der ehemaligen Pfarrei XY auch den Messdiener*innen vor Ort erhalten.

Es gibt viele Themen und Fragen im Rahmen einer Fusion, über die wir gerne zu gegebener Zeit Auskunft geben werden. Gerne können Sie sich mit Fragen an mich wenden.

An dieser Stelle wollte ich Sie über den vor uns liegenden Schritt informieren. Vieles wird möglicherweise eher im Hintergrund passieren, so dass Sie gar nicht so viel von den Veränderungen mitbekommen.

Ich bitte um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in dieser für uns alle nicht so einfachen Zeit!

Mit herzlichen Grüßen Augustinus Jünemann, Pfarrer